03 · Psychotherapie / PsyReha
Kosten.
Kosten und Kostenübernahme
Als Privatpraxis für Verhaltenstherapie rechne ich nicht direkt über die Versichertenkarte mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme, über die ich Sie hier gerne informiere.
- Honorar pro Sitzung
- 100,55 €
- Dauer
- 50 Minuten
- Abrechnung
- GOP

- Honorar pro Sitzung
- 100,55 €
- Dauer
- 50 Minuten
- Abrechnung
- GOP
Transparent & persönlich
Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Sie können sich selbstverständlich dafür entscheiden, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Das hat für Sie den Vorteil, dass jegliche Antragsformalitäten bei Versicherungen entfallen und wir ohne Wartezeit direkt mit der Behandlung beginnen können.
Zudem erfährt Ihre Krankenkasse nichts von der Therapie – ein wichtiger Aspekt für viele Menschen, die beispielsweise eine Verbeamtung anstreben (z. B. im Lehramt) oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen.
Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine reguläre Therapiesitzung (50 Minuten) beträgt derzeit 100,55 €. Da psychotherapeutische Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, fallen keine zusätzlichen Steuern an.
Private Krankenversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie. Da es hier jedoch keine einheitlichen Regelungen gibt, unterscheiden sich die Tarife stark: Einige übernehmen die vollen Kosten, andere einen prozentualen Anteil oder beschränken die Anzahl der Sitzungen pro Jahr.
Mein Tipp: Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung nach Ihren genauen Tarifbedingungen und fordern Sie gegebenenfalls die entsprechenden Antragsunterlagen an.
Beihilfe und Bundeswehr (Soldatinnen und Soldaten)
Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamtinnen und Beamte, Berufsrichter sowie deren Angehörige) übernehmen die Beihilfestellen in der Regel einen Großteil der Behandlungskosten. Wichtig ist, dass innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt wird. Den verbleibenden Anteil tragen Sie selbst, sofern Sie keine entsprechende private Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Auch für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine unkomplizierte Kostenübernahme (über die truppenärztliche Versorgung/Heilfürsorge) in Privatpraxen möglich.
Mein Tipp: Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle bzw. Ihrem Truppenarzt in Verbindung, um die Formalitäten zur Antragsstellung zu klären.
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen
Wenn der Auslöser für Ihren Therapiewunsch in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung fällt (z. B. traumatische Erlebnisse durch einen Arbeits- oder Wegeunfall), werden die Kosten in der Regel von diesen Trägern übernommen. Bitte klären Sie die Bestimmungen und die Kostenübernahme vorab mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren)
Da ich eine Privatpraxis führe, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) leider nicht möglich. In begründeten Fällen ist jedoch eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
Das Gesetz besagt: Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen nicht rechtzeitig einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung vermitteln kann (die Zumutbarkeitsgrenze liegt oft bei drei bis sechs Monaten Wartezeit), muss sie die Kosten für eine selbstbeschaffte, notwendige Behandlung in einer Privatpraxis erstatten.
Hierfür müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie vergeblich versucht haben, zeitnah einen kassenärztlichen Therapieplatz zu finden. Wenn Sie diesen Weg anstreben, berate und unterstütze ich Sie bei den Formalitäten und der Antragstellung selbstverständlich sehr gerne.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme und den Formalitäten der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
